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OVG Schleswig-Holstein, 14.01.1994 - 1 M 79/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarwiderspruch; Grenzabstand; Erdrückende Wirkung; Nachbargebäude
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 25.11.1993 - 8 B 75/93
- OVG Schleswig-Holstein, 14.01.1994 - 1 M 79/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.01.1994 - 1 M 79/93
Aus diesem Grund läßt sich das vom Antragsteller eingeführte Beispiel aus der Rechtsprechung (BVerwG, NVwZ 1987, S. 128), in dem drei Düngekalksilos mit einer Gesamthöhe von 11, 50 m und einer Länge von 13, 31 m 6 m hinter einem Wohnhaus errichtet werden sollten, nicht mit vorliegender Konstellation vergleichen. - BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.01.1994 - 1 M 79/93
Dieser Zweck der Festsetzung muß sich aus dem Textteil oder der Begründung des Bebauungsplans ergeben, kann sich im Einzelfall allerdings auch aus der Eigenart der jeweiligen Festsetzung oder der Besonderheit der konkreten Situation ergeben (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 19/82 -, BRS 44 Nr. 71).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 139/96 hat der Senat zu einem Abwehrbegehren gegen vier Reihenhäuser ausgeführt, daß mit den tatsächlich vorhandenen Abständen (gemeint sind die eingehaltenen Abstandsflächen) zwischen dem geplanten Gebäude und dem Grundstück der damaligen Antragstellerin auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, daß von dem geplanten Gebäude eine erdrückende Wirkung zu Lasten des Grundstückes der Antragstellerin ausgehe (siehe auch im gleichen Sinne: keine erdrückende Wirkung, wenn Abstandsflächen eingehalten sind: Beschl. d. Senates v. 14.01.1994 - 1 M 79/93 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - 1 MB 31/13
Verhältnis korrespondierender (Nachbarbebauungs-)Pläne zueinander; Auswirkungen …
Das Rücksichtnahmegebot entspricht keiner allgemeinen "Härteklausel"; hält ein - mit Nachbarwiderspruch angefochtenes - Vorhaben den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand ein, kann eine "erdrückende Wirkung" des genehmigten Gebäudes auf das Nachbargebäude in der Regel nicht angenommen werden (Beschl. des Senats v. 14.01.1994, 1 M 79/93, Juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999, 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879). - OVG Schleswig-Holstein, 13.04.1994 - 1 L 101/92
Gebot der Rücksichtnahme; Außenbereich; Grenzabstandsvorschrift; Besonnung; …
Die Beeinträchtigungen, die bei Beachtung der Abstandsflächenvorschriften verbleiben, müssen hingenommen werden, insoweit bleibt für das Gebot der Rücksichtnahme kein Raum (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 28.10.1993 - 1 K 4/93 -, Beschl. v. 14.01.1994 - 1 M 79/93).